Allgemeine Geschäftsbedingungen von Lumary Marie Hahs, vertreten durch Marie Hahs | c/o Marie Hahs, medienWERK, Mangelgasse 17, 37269 Eschwege
1. Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB" genannt) regeln das Erbringen der Dienste durch Lumary Marie Hahs an den Auftraggeber. Sie gelten für alle Verträge, die Lumary Marie Hahs mit seinem Auftraggeber schließt.
1.2 Lumary Marie Hahs erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB. Abweichende AGB des Auftraggebers werden zurückgewiesen, es sei denn Lumary Marie Hahs hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.
1.3 Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Zur Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen ist eine schriftliche Zustimmung von Lumary Marie Hahs notwendig.
2. Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Vertragsschluss kommt durch zwei übereinstimmende
Willenserklärungen, Angebot und Annahme, zustande.
Der Vertrag zwischen Lumary Marie Hahs und dem Auftraggeber
kann entweder schriftlich, fernmündlich (Telefon, Videochat,
etc.) oder mündlich erfolgen. Wenn vom Auftraggeber
angefordert, erfolgt eine Auftragsbestätigung mit Details zur
Zusammenarbeit.
2.2 Bei fernmündlich (insbesondere über Telefonat/Videochat) zustande kommenden Verträgen zwischen Lumary Marie Hahs und dem Auftraggeber erfolgt eine Aufzeichnung von Gesprächen nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers. Die Aufzeichnung erfolgt ausschließlich zu Beweis- und Dokumentationszwecken.
2.3 Lumary Marie Hahs ist berechtigt Dienste Dritter einzuholen.
3. Vergütung und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Vergütung von Lumary Marie Hahs findet nach Abschluss des Vertrages mit Erstellung der Rechnung statt, und zwar sofort, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
3.2 Wetterbedingte Verschiebungen des Drehs sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Hieraus anfallende Mehrkosten sind zu vergüten. Das Gleiche gilt auch für zusätzlich erforderliche Drehtage, die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Lumary Marie Hahs zurückzuführen sind. In dem Fall kann der Auftraggeber keinen Ersatz von anfallenden Reisekosten oder Verdienstausfall geltend machen.
3.3 Kosten, die in der Preiskalkulation für beispielsweise Reisen, Casting und Motivsuche aufgeführt sind, werden bei Auftragserteilung in voller Höhe vergütet.
3.4 Anderweitige Kosten, die unabhängig von der Dienstleistung angefallen sind, insbesondere bei Beauftragung Dritter, werden zusätzlich berechnet.
3.5 Die Preise, die angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Alle Preise sind in EUR und nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
3.6 Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich per Überweisung, es sei denn, es wurde abweichendes vereinbart.
3.7 Befindet sich der Auftraggeber im Verzug mit seiner fälligen Zahlung, so behält Lumary Marie Hahs sich vor, die Leistungen bis zur Begleichung des ausstehenden Betrages einzustellen.
3.8 Erfolgt die Vergütung nicht rechtzeitig, so steht Lumary Marie Hahs ein Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens sowie ein Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen zu. Lumary Marie Hahs kann vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz fordern.
3.9 Kosten, die nach der fixen Auftragsbestätigung unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Verbrauchs vereinbart sind („fixe Kosten"), hat der Auftraggeber in voller Höhe zu bezahlen, wobei für ersparte Aufwendungen und/oder anderweitige Verwendung bzw. böswillige Nichtverwendung von Arbeitskraft ein pauschaler Abschlag von den fixen Kosten vorgenommen wird, der folgendermaßen gestaffelt ist:
a) Für Stornierung, welche nach der fixen Auftragsbestätigung, jedoch vor Festlegung eines Drehtermins erfolgt, hat der Auftraggeber eine Pauschale zur Begleichung der vorgeleisteten Arbeit in Höhe von 250€ zu bezahlen.
b) Für Stornierung bis einschließlich zu dem Tag, der 3 Wochen vor dem Drehtermin liegt, erfolgt ein pauschaler Abschlag von 40%, der Auftraggeber hat 60% der fixen Kosten zu bezahlen.
c) Für Stornierung bis einschließlich zu dem Tag, der 2 Wochen vor dem Drehtermin liegt, erfolgt ein pauschaler Abschlag von 25%, der Auftraggeber hat 75% der fixen Kosten zu bezahlen.
d) Für Stornierung bis einschließlich zu dem Tag, der 1 Woche vor dem Drehtermin liegt, erfolgt ein pauschaler Abschlag von 10%, der Auftraggeber hat 90% der fixen Kosten zu bezahlen.
e) Für Stornierung weniger als 1 Woche vor dem Drehtermin erfolgt ein pauschaler Abschlag von 0%, der Auftraggeber hat 100% der fixen Kosten zu bezahlen.
4.Abnahmepflicht
4.1 Der Zeitpunkt der Übergabe des Werkes wird zwischen dem Auftraggeber und Lumary Marie Hahs spätestens bei der letzten Besprechung vor Produktionsbeginn festgelegt und schriftlich im Angebot festgehalten. Die Übergabe der offenen Projektdaten, das sind Dateien, die zur Weiterverarbeitung eingesetzt werden wie Schnitt/Audio/Color Dateien der jeweiligen Bearbeitungsprogramme, sind nicht Teil des Angebotes.
4.2 Sollte der Zeitplan nicht eingehalten werden, so teilt Lumary Marie Hahs dem Auftraggeber über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung mit.
4.3 Sollte es zu Verzögerungen bei der Herstellung des Werkes kommen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so wird der Übergabezeitpunkt mindestens um diesen Zeitraum verlängert.
4.4 Der Auftraggeber kann die Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigern. Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. In diesem Falle ist der Auftraggeber zur Vorleistung verpflichtet.
4.5 Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
4.6 Wird die Abnahme grundlos verweigert, so kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug. Es gelten die gesetzlichen Regelungen.
4.7 Durch vorab gezeigte Arbeitsbeispiele wird dem Auftraggeber der Stil von Lumary Marie Hahs vermittelt und im Konzept festgelegt. Der Auftraggeber kann die Abnahme wegen des Stils nicht verweigern.
5. Mitwirkung und Verantwortlichkeit des Auftraggebers
5.1 Ist bei Durchführung der Dienstleistung von Lumary Marie Hahs eine Handlung des Auftraggebers erforderlich, so handelt es sich um eine Mitwirkungspflicht des Auftraggebers. Die Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Informationen.
5.2 Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht, so kann Lumary Marie Hahs ihm hiernach eine angemessene Frist zur Nachholung der Handlung setzen.
5.3 Wird die Handlung von dem Auftraggeber nicht fristgerecht nachgeholt, so ist Lumary Marie Hahs berechtigt den Vertrag zu kündigen. Der Vertrag gilt dann als aufgehoben. Der Zahlungsanspruch bleibt dabei unberührt. Sollte die Qualität der Arbeit von Lumary Marie Hahs unter der fehlenden Mitwirkung des Auftraggebers leiden, ist Lumary Marie Hahs nicht verpflichtet, diese Mängel auszubessern oder Revisionen anzubieten.
6. Rechte des Auftraggebers/Gewährleistung
6.1 Dem Auftraggeber stehen bei Sach- und Rechtsmängeln die gesetzlichen Gewährleistungsrechte aus dem Werkvertrag zu.
6.2 Der Auftraggeber hat zuerst das Recht auf Nacherfüllung geltend zu machen.
6.3 Hat der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungswünsche, so hat er die Kosten für den Mehraufwand zu tragen. Der Mehraufwand berechnet sich nach dem Tagessatz, der von Lumary Marie Hahs vorher festgelegt wird. Diese Anpassungswünsche sind nicht vom Gewährleistungsrecht gedeckt. Lumary Marie Hahs behält sich den Anspruch auf Vergütung für bereits begonnene Arbeiten vor.
6.4 Es ist grundsätzlich nicht möglich, kostenfreie Änderungen vorzunehmen, nachdem die Leistungen vom Auftraggeber abgenommen und die Endversionen von Lumary Marie Hahs fertiggestellt und geliefert wurden. Kostenfreie Änderungen können nur noch bei groben Fehlern erfolgen, die durch Lumary Marie Hahs bei der Produktion der Endversionen zusätzlich fehlerhaft hinzugefügt worden sind. Dazu gehört unter anderem falscher Name, fremdes Foto- oder Videomaterial, fehlerhafte Medien usw.
6.5 Sind Korrekturschleifen in Bezug auf die Herstellung des Werkes nicht näher vertraglich bestimmt, so wird dem eine Korrekturschleife eingeräumt. Sollte der Auftraggeber weitere Korrekturen einfordern wird dies mit einer Pauschale (100,00 €) in Rechnung gestellt. Davon ausgenommen sind wesentliche Mängel, die das Werk für den Einsatzzweck unbrauchbar machen.
7. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
7.1 Gegen Ansprüche von Lumary Marie Hahs kann der Auftragnehmer nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung in einem gegenseitigen Verhältnis zu dem jeweils betroffenen Anspruch steht.
7.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, ohne die Zustimmung von Lumary Marie Hahs an Dritte abzutreten.
8. Haftung
8.1 Lumary Marie Hahs haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.2 Der Auftraggeber stellt Lumary Marie Hahs von jeglicher Haftung wegen Betriebsstörung und in dem Zusammenhang verbundenen Folgen frei, wenn die Aufnahmen auf Veranlassung des Auftraggebers in dessen eigenen oder fremden Räumlichkeiten durchgeführt werden. Es gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens Lumary Marie Hahs.
8.3 Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nur für Schäden aus:
a) der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist jedoch auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.
8.4 Lumary Marie Hahs haftet für den Verlust von Daten und/oder Programmen nicht, insoweit der Auftraggeber eine rechtzeitige, erforderliche und dauerhafte Datensicherung unterlassen hat und der Schaden sich darauf beruht, weil er dadurch unterlassen hat, sicherzustellen, dass die verlorenen Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
8.5 Die Haftung beschränkt sich damit für den Datenverlust lediglich auf den typischen Datenwiederherstellungsaufwand, der bei sachgerechter Datensicherung eingetreten wäre.
8.6 Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.
9. Datenschutz und Datensicherheit
9.1 Daten des Auftraggebers werden zu eigenen Zwecken gespeichert. Dies umfasst die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder Rechtsgeschäfts ähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Betroffenen.
9.2 Sollten personenbezogene Daten erhoben werden, weist Lumary Marie Hahs die Vertragspartei ausdrücklich darauf hin und holt ihr vorheriges Einverständnis dazu. Lumary Marie Hahs verpflichtet sich dazu, keine Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die Vertragspartei hat zuvor eingewilligt. Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.
9.3 Lumary Marie Hahs weist darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann. Demnach kann ein fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten Dritter nicht vollständig gewährleistet werden. In diesem Zusammenhang stellt der Auftraggeber Lumary Marie Hahs wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes in vollem Umfang frei. Dies gilt nicht, wenn Lumary Marie Hahs die Verstöße allein zu vertreten hat.
10. Rechtserwerb und Rechtsübertragung
10.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist Lumary Marie Hahs verpflichtet alle Rechte in dem Umfang zu erwerben, wie es zur Verwirklichung des Vertragszwecks erforderlich ist.
10.2 Sollten die Aufnahmen im räumlichen Bereich des Auftraggebers stattfinden, oder werden auf den Wunsch des Auftraggebers bestimmte Personen/Sprecher/Bilder eingesetzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet alle damit verbundene Rechte zu erwerben.
10.3 Alle in Verbindung mit den Dienstleistungen von Lumary Marie Hahs stehenden gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte an erbrachten Leistungen, verbleiben bei Lumary Marie Hahs.
10.4 Die von Lumary Marie Hahs hergestellten Inhalte des Vertrages sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Dem Auftraggeber werden diejenigen Nutzungsrechte eingeräumt, die für eine vertragsgemäße Nutzung der Dienstleistungen erforderlich sind. Soweit nicht ausdrücklich abweichendes vereinbart wurde, werden an den Auftraggeber nur die einfachen Nutzungsrechte übertragen. Alle anderen Rechte im Zusammenhang mit Tonträger/Tonspuren-, Aufführungs- und Senderechte der GEMA oder die, welche ähnlichen Organisationen zustehen, werden von Lumary Marie Hahs nicht übertragen.
10.5 Das Anbieten, Weitergeben an Dritte oder die Nutzung im gewerblichen Kontext, der vermittelten Inhalte oder der, durch einen Vertrag, zur Verfügung gestellten (Roh)aufnahmen ist verboten. Hat der Auftraggeber vor, Dritten Nutzungsrechte an den erbrachten Inhalten einzuräumen, bedarf dies der schriftlichen Zustimmung von Lumary Marie Hahs. Ferner ist die Vervielfältigung der Inhalte untersagt.
10.6 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Auftraggeber über. Es muss eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden, wenn der Auftraggeber über die im Vertrag vereinbarte Nutzung des Films hinaus weitere Rechte erwerben will. Weitere Rechte oder Lizenzen, die dafür notwendig sind, müssen im nötigen Umfang und kostenpflichtig erworben werden. Beispiele hierfür sind Archivmusik oder erneute Lizenzierungen für jede Sprachversion, Buyouts von Schauspielern usw.
10.7 Bei der Verwertung der Videos/Bilder kann Lumary Marie Hahs, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Werkes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt zum Schadensersatz.
10.8 Der Auftragnehmer behält sich als Urheber des Werkes das Recht vor, das erstellte Video für eigene Werbezwecke zu nutzen.
10.9 Die Originaldateien verbleiben bei Lumary Marie Hahs. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Video-Rohdaten. Eine Vervielfältigung oder Verbreitung derartiger Video-Rohdaten ist untersagt. Sollte der Auftraggeber durch einen extra Vertrag und gegen eine Gebühr (Roh)aufnahmen erhalten haben, so ist es dem Auftraggeber untersagt die Aufnahmen in anderen Filmen/Kontexten, ohne eine ausdrückliche Einwilligung von Lumary Marie Hahs zu verwenden.
10.10 Bei Verstößen gegen die oben genannten Punkte behält sich Lumary Marie Hahs rechtliche Schritte vor.
11. Rechte Dritter
11.1 Stellt der Auftraggeber Lumary Marie Hahs Material zur Verfügung (Fotos, Videos), das Lumary Marie Hahs bei seiner Auftragserteilung verwenden soll/kann, so gewährleistet der Auftraggeber, dass das überlassene Material frei von Rechten Dritter ist oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen.
11.2 Der Auftraggeber stellt Lumary Marie Hahs in diesem Zusammenhang wegen Verstöße gegen Rechte Dritter in vollem Umfang frei.
12. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
12.1 Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, ist Gerichtsstand Eschwege.
12.2 Es gilt deutsches Recht.
AGB-Stand: 29.12.2025 ©
1. Datenschutz auf einen Blick
Allgemeine Hinweise
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Datenschutz
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Lumary | Marie Hahs
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Empfänger von personenbezogenen Daten
Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit arbeiten wir mit verschiedenen externen Stellen zusammen. Dabei ist teilweise auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an diese externen Stellen erforderlich. Wir geben personenbezogene Daten nur dann an externe Stellen weiter, wenn dies im Rahmen einer Vertragserfüllung erforderlich ist, wenn wir gesetzlich hierzu verpflichtet sind (z. B. Weitergabe von Daten an Steuerbehörden), wenn wir ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO an der Weitergabe haben oder wenn eine sonstige Rechtsgrundlage die Datenweitergabe erlaubt. Beim Einsatz von Auftragsverarbeitern geben wir personenbezogene Daten unserer Kunden nur auf Grundlage eines gültigen Vertrags über Auftragsverarbeitung weiter. Im Falle einer gemeinsamen Verarbeitung wird ein Vertrag über gemeinsame Verarbeitung geschlossen.
Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung (Art. 21 DSGVO)
WENN DIE DATENVERARBEITUNG AUF GRUNDLAGE VON ART. 6 ABS. 1 LIT. E ODER F DSGVO ERFOLGT, HABEN SIE JEDERZEIT DAS RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN WIDERSPRUCH EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR EIN AUF DIESE BESTIMMUNGEN GESTÜTZTES PROFILING. DIE JEWEILIGE RECHTSGRUNDLAGE, AUF DENEN EINE VERARBEITUNG BERUHT, ENTNEHMEN SIE DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG. WENN SIE WIDERSPRUCH EINLEGEN, WERDEN WIR IHRE BETROFFENEN PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MEHR VERARBEITEN, ES SEI DENN, WIR KÖNNEN ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN, DIE IHRE INTERESSEN, RECHTE UND FREIHEITEN ÜBERWIEGEN ODER DIE VERARBEITUNG DIENT DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 1 DSGVO).
WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
Auskunft, Berichtigung und Löschung
Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
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Quelle:
https://www.e-recht24.de
